Es ist der erklärte politische Wille des Stuttgarter Gemeinderats, das breit gefächerte Bildungsangebot in Stuttgart zu sichern, zu erhalten und für jeden der die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, zugänglich zu machen.

 

Daher hat der Gemeinderat im Frühjahr 2020 beschlossen, ab dem Schuljahr2020/21 auf die Erhebung von Fachschul- und Materialgeld zu verzichten.

 

Wir freuen uns daher sehr, aktuell keine Ausbildungskosten einfordern zu müssen.

 

Zur Finanzierung der Ausbildung kann BAföG (sog. Meister-BAföG nach dem Ausbildungsförderungsgesetz – AFBG) beantragt werden.