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Schulbetrieb unter Coronabedingungen

Hier finden Sie die aktuellen Regelungen und Bestimmungen zum Schulbetrieb an der it.schule unter Coronabedingungen.


Bild: pixabay.com

AktuelleUpdates

*** Update vom 02.04.2022 ***

Ab Mo, 04.04.2022 fällt die generelle Maskenpflicht an den Schulen weg. Freiwilliges Tragen der Masken wird weiterhin empfohlen.




Allgemeine Bestimmungen

Laut gültigen Corona-Verordnungen kehren die Schulen zum Schuljahr 2021/22 zu Präsenzunterricht für alle zurück. Nach wie vor findet allerdings sog. „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt.


„Regelbetriebetrieb unter Pandemiebedingungen“ – was jetzt gilt:

  • Unterricht findet für alle Klassen nach regulärem Stundenplan statt. Die Stundenpläne sind über die Homepage bzw. WebUntis einsehbar. Es gilt der bestehende Blockplan.
  • Alle terminierten Prüfungen und Klassenarbeiten finden regulär statt.
  • Es gelten weiter die üblichen Abstands- und Hygienebedingungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander.
  • Ab Mo, 04.04.2022 entfällt die generelle Maskenpflicht im Haus. In Anbetracht der hohen Infektionszahlen, der anstehemden Prüfungen und zum Schutz Anderer uns sich selbst kann es durchaus sinnvoll sein, für eine gewisse Zeit weiterhin freiwillig Masken zu tragen. Dies gilt für den Unterricht, insbesondere aber auch für sog. Begegnungsflächen (Flure, Treppenhäuser, Aula, Toiletten usw.), wo ein gewisser Abstand nicht garantiert werden kann.Wir empfehlen mind. bis zu den Osterferien das Tragen von FFP-2 Masken. 
  • Es gilt die „3G-Vorgabe“: alle Personen, die das Schulhaus betreten müssen vollständig geimpft, von einer COVID-19 Infektion genesen oder aktuell auf COVID-19 getestet sein. Für alle Personen, die keine 3. Auffrischungsimpfung (sog. Booster) nachweisen können, besteht Testpflicht. Für Schülerinnen und Schüler bedeutet das: zweimal wöchentlich bzw. an jedem Schultag von Tagesklassen finden kostenlose Schnell- bzw. Selbsttests unter Aufsicht an der Schule statt (i.d.R. montags, mittwochs, freitags zur 1. Stunde).
  • Schülerausweise gelten für minderjährige Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg als Testnachweis.
  • Wer der Testpflicht unterliegt aber keinen Schnelltest an der Schule durchführen will und keinen aktuellen externen Test (z.B. einer Apotheke) nachweisen kann, kann am Unterricht nicht teilnehmen und muss das Schulgebäude unmittelbar verlassen.
  • Nachweise über den Immunisierungsstatus oder über externe Testung müssen der Schule auf Verlangen vorlegelegt werden – bitte halten Sie diese Nachweise an den Testterminen bereit.
  • Neue Schülerinnen und Schüler werden über das genaue Vorgehen rechtzeitig, spätestens zu Beginn des Schuljahres vor Ort, informiert.
  • Alle Regelungen und FAQ finden Sie z.B. hier: KM-FAQ Corona



Eine Übersicht über die wichtigsten und aktuellen Regelungen finden Schülerinnen und Schüler in Moodle/Informationen der Schulleitung/Corona als Padlet – bitte scheun Sie bei Fragen zu Tests, Quarantäne usw. dort nach!


Grundsätzlich gilt:

Sollte sich bei der dynamischen Lage etwas ändern, gehen alle Informationen den Klassen durch die Schule immer rechtzeitig zu, i.d.R. per Email. Bitte schauen Sie ggf. in Ihre its-Postfächer. Bitte zögern Sie nicht, im Zweifel immer direkt bei den jeweiligen Klassenlehrkräften oder Abteilungsleitungen nachzufragen.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig hier auf unserer Homepage. Wir aktualisieren die Informationen laufend.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihre KlassenlehrerInnen, an die Abteilungsleitungen oder an die Schulleitung.

02.04.2022 Schulleitung (Le)

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